DAZ-Angebot
DAZ = Deutsch als Zweitsprache
Welche speziellen Förderangebote gibt es für Schülerinnen und Schüler mit nichtdeutscher Herkunftssprache?
Um Chancengleichheit zu gewährleisten, ist eine früh einsetzende durchgängige Sprachbildung notwendig.
In Schleswig-Holstein gibt es in allen Kreisen DaZ-Zentren. Ein DaZ-Zentrum ist eine organisatorische Verbindung von mehreren Schulen, die schulartübergreifend in einem dafür festgelegten Einzugsbereich Sprachbildungsangebote (DaZ) für interne und externe Schülerinnen und Schüler anbieten.
Diese Angebote sind an einen oder an verschiedene Standorte gebunden. Als DaZ wird der Unterricht in Deutsch als Zweitsprache bezeichnet. Einen Anspruch auf DaZ- Unterricht haben Schülerinnen und Schüler, deren Herkunftssprache (also die im Elternhaus gesprochene Sprache) eine andere Sprache als Deutsch ist.
Die Teilnahme am Unterricht Deutsch als Zweitsprache ist verpflichtend.
An der GKS gibt es ein DaZ-Zentrum mit je zwei DaZ-Klassen in der Grundschule (Klasse 1-4) und in der Sekundarstufe I (Klasse 5-10).
In der Basisstufe werden Schülerinnen und Schüler, die neu in Deutschland sind und keine oder nur sehr geringe Deutschkenntnisse haben, besonders im Fach Deutsch als Zweitsprache (DaZ) unterrichtet.
Der Unterricht findet in einer Kleingruppe statt. Er beträgt im Grundschulbereich 20 Stunden, in der Sekundarstufe 25 Stunden pro Woche.
Das intensive Training der deutschen Sprache in allen Fächern erleichtert den Schulstart. Nach ungefähr einem Jahr werden die Schülerinnen und Schüler in eine Regelklasse eingegliedert.
Der Spracherwerb wird in drei Stufen unterteilt:
Aufbaustufe
Der Wechsel von der Basis- in die Aufbaustufe richtet sich nach der jeweiligen Sprachentwicklung der Schülerinnen und Schüler und erfolgt in der Regel nach einem Jahr. Die Schülerinnen und Schüler nehmen grundsätzlich in einer ihrer Altersstufe entsprechenden Klasse in vollem Umfang am Unterricht der Schulen teil. Zusätzlich erhalten diese Kinder und Jugendlichen ergänzenden DaZ-Unterricht im Umfang von mindestens zwei und bis zu sechs Wochenstunden.
Deutsches Sprachdiplom (DSD)
Das Deutsche Sprachdiplom der Kultusministerkonferenz kann mit einer Prüfung zum Abschluss eines mehrjährigen schulischen Deutschunterrichts an unserer Schule erworben werden.
Mit einer bestandenen Prüfung zum Deutschen Sprachdiplom werden Deutschkenntnisse auf dem Niveau B1 des Gemeinsamen europäischen Referenzrahmens für Sprachen (GeR) nachgewiesen.
Kooperationspartner
Dank der Kooperation mit der Humanistischen Union, KidZCare und Tontalente können die Schülerinnen und Schüler an kulturellen Angeboten zur Sprachförderung und Demokratiebildung teilnehmen.
Wichtige Links: